Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)
für Palatinate Tours ® | |
Alexander Basler - Einzelunternehmung | |
Allgemeines | |
Die Einzelunternehmung Alexander Basler, Bergstr. 14, 67434 Neustadt an der Weinstraße vertreibt unter dem Markennamen „Palatinate Tours“ Pauschalreisen und Vermittlungen von Reiseleistungen. Die nachfolgenden Reisebedingungen gelten für alle Reiseangebote und Reiseverträge zwischen der obig genannten Einzelunternehmung, im Folgenden nur noch Palatinate Tours genannt, und dem Kunden. Die AGB´s ergänzen die gesetzlichen Vorschriften nach § 651a – m (BGB). | |
1. Angebot eines Reisevertrages | |
Palatinate Tours bietet dem Kunden einen ersten Reisevertrag kostenlos an. Der Kunde kann diesen annehmen oder ablehnen und einen neuen Reisevertrag wünschen. Palatinate Tours ist dann berechtigt, dem Kunden einen Unkostenbeitrag in Höhe von 50 € für jeden weiteren, angebotenen Reisevertrag in Rechnung zu stellen. Dieser Unkostenbeitrag wird bei einer späteren Buchung durch den Kunden voll verrechnet. | |
2. Abschluss des Reisevertrages | |
Durch die Anmeldung (Buchung) bietet der Kunde Palatinate Tours den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots ist die Beschreibung der Reiseleistungen, sowie diese dem Kunden vorliegen. Die Anmeldung zu einer Reise kann persönlich, telefonisch, schriftlich per Brief, Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail) erfolgen. Sie erfolgt durch den Anmelder, auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, wenn er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt mit Annahmeerklärung durch Palatinate Tours zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss händigt Palatinate Tours dem Kunden eine schriftliche Buchungsbestätigung aus. Weicht der Inhalt der Bestätigung von der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von Palatinate Tours vor, an das sie für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist Palatinate Tours die Annahme schriftlich mit der unterzeichneten Rückantwort oder Anzahlung erklärt. | |
3. Zahlungsbedingungen | |
Mit Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 15% des Gesamtreisepreises, mindestens 150,- €, zu bezahlen.
Die Anzahlung wird mit separater Rechnungsstellung angefordert sowie auf den Gesamtreisepreis angerechnet.
Sie ist innerhalb von 7 Tagen nach Buchungsbestätigung zu leisten, ansonsten kann Palatinate Tours
vom Vertrag zurücktreten. Die Restzahlung ist bei Pauschalreisen mit Hotelübernachtung spätestens 8 Wochen vor Reisebeginn,
in allen anderen Fällen bis 4 Wochen vor Reisebeginn zu leisten. Bei kurzfristiger Buchung (ab acht Wochen vor Reiseantritt
mit Hotelübernachtung, ab vier Wochen vor Reiseantritt ohne Hotelübernachtung) ist mit der Buchungsbestätigung der gesamte
Reisepreis sofort fällig. Die Überlassung der Reiseunterlagen erfolgt nach Zahlung der Endrechnung. | |
4. Umfang der Reiseleistungen | |
Der Umfang der Reiseleistungen ergibt sich ausschließlich aus der Buchungsbestätigung. Leistungsträger (Hotels, Restaurants, etc.) sind von Palatinate Tours nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu erteilen oder Zusicherungen zu machen, die vom vereinbarten Reisevertrag und dessen Inhalte abweichen. Ebenfalls sind Informationen und Inhalte in Print- und digitalen Medien von Leistungsträgern und Kooperationspartnern von Palatinate Tours für diesen nicht verbindlich oder bindend. | |
5. Leistungs- und Preisänderungen | |
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig, sachlich berechtigt, nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind zulässig, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und die Gesamtheit der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Palatinate Tours ist verpflichtet, den Reisenden über Änderungen oder Abweichungen von Reiseleistungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Im Falle einer nachträglichen Reisepreis- oder wesentlichen Reiseleistungsänderung hat Palatinate Tours den Kunden darüber unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage vor Reiseantritt in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht mehr zulässig. Bei Erhöhung um mehr als 5% des Reisepreises oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung von Palatinate Tours über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung dieser gegenüber geltend zu machen. Der aktuell gültige Mehrwertsteuersatz richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. | |
6. Mindesteilnehmerzahl | |
Die Mindestteilnehmerzahl für eine von Palatinate Tours angebotenen Pauschalreise ist 10 Personen. Darüber hinaus wird jede Palatinate Tours Pauschalreise mit einer individuellen Mindestteilnehmerzahl angeboten und durchgeführt. Bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl durch Teilstornierungen nach Buchung kann es neben den Stornogebühren (gemäß Ziffer 7) auch zu einer Preis- oder Leistungsanpassung für die verbleibenden Teilnehmer kommen (gemäß Ziffer 5). | |
7. Rücktritt oder Nichtantritt der Reise durch den Kunden, Ersatzpersonen | |
7.1 Der Kunde kann vor Reisebeginn jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt in schriftlicher
Form zu erklären, maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung.
7.3 Dem Reisenden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass Palatinate Tours anlässlich der nicht angetretenen Reisen kein oder ein
wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Palatinate Tours behält es sich vor, anstelle der Pauschale eine höhere, konkretere
Entschädigung zu fordern, wenn nachzuweisen ist, daß Palatinate Tours wesentlich höhere Aufwendungen entstanden sind. | |
8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen | |
Nehmen die Reisenden einzelne Reiseleistungen aus Gründen, die Ihnen zuzurechnen sind, nicht in Anspruch, haben sie keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Palatinate Tours wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen bei den Leistungsträgern bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzlichen oder behördlichen Bestimmungen entgegenstehen. | |
9. Vermittlungen | |
Bei einer reinen Vermittlungsleistung durch Palatinate Tours gelten die Geschäftsbedingungen & Stornobedingungen der jeweiligen Leistungspartner, ersatzweise ist die kostenlose Komplettstornierung über Palatinate Tours bis 30 Tage, Teilstornierungen bis 14 Tage vorher möglich. | |
10. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter | |
10.1 Palatinate Tours kann bis 14 Tage vor Reiseantritt den Reisevertrag kündigen, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist.
Palatinate Tours ist verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen der Nichtdurchführbarkeit der Reise
darüber in Kenntnis zu setzen, ihm die Rücktrittserklärung zuzuleiten und den vertraglichen Reisepreis zu erstatten. | |
11. Mängelanzeige | |
Die sich aus § 651 d Abs. 2 (BGB) ergebende Mängelanzeige ist bei Pauschalreisen mit Palatinate Tours wie folgt konkretisiert: Der Kunde ist verpflichtet, bei der Vermeidung und Behebung der Störung mitzuwirken und auftretende Mängel unverzüglich und nachweislich anzuzeigen, wobei er sich dazu zunächst an die Reiseleitung oder an die Leistungsträger zu wenden hat, um Abhilfe zu verlangen. Ist beides nicht möglich, hat sich der Kunde direkt mit Palatinate Tours in Verbindung zu setzen. Entsprechende Kontaktinformationen findet der Reisende oder der Vertragspartner in den Reiseunterlagen. Palatinate Tours kann die Abhilfe verweigern, sofern sie einen unverhältnismäßigen Aufwand darstellt. Palatinate Tours ist es auch gestattet, Ersatz zu erbringen. Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisenden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt. Leistungsträger (Hotels, Restaurants, etc.) sind nicht bevollmächtigt, Mängel oder Ansprüche gegenüber Palatinate Tours dem Reisenden zu bestätigen. Wird die Reise infolge des Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn eine vom Reisenden oder vom Vertragspartner (Kunden) bestimmte angemessene Frist zur Mängelbeseitigung durch Palatinate Tours verstrichen worden ist, ohne dass Abhilfe geleistet worden ist. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von Palatinate Tours verweigert wird. | |
12. Aufhebung des Vertrags wegen außergewöhnlicher Umstände | |
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl Palatinate Tours als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann Palatinate Tours für die bereits erbrachten oder die zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Kosten für Rückbeförderungen oder deren Mehrkosten sind vom Kunden zu tragen. | |
13. Reiserücktrittsversicherung | |
Palatinate Tours empfiehlt den Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung und eines Reiseschutzes. Ein entsprechender Antrag wird mit den Reiseunterlagen dem Kunden zur Verfügung gestellt. Zusätzlich kann der Kunde über einen Link im Bereich „Service“ und hier „Reiserücktritt“ der Internetseite www.palatinate-tours.de online eine Reiserücktrittsversicherung abschließen. | |
14. Haftung von Palatinate Tours, Haftungsausschluss | |
14.1 Palatinate Tours haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
14.2 Palatinate Tours haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- oder Sachschäden in Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung lediglich vermittelt werden (z.B. Konzert-, Sport-, Revue-Veranstaltungen, Führungen oder Ausflüge, Beförderungsleistungen mit öffentlichen oder nichtöffentlichen Verkehrsmitteln von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort und von und zu Leistungsträgern, die im Rahmen der Reise aufgesucht werden) und als solche in der Reiseausschreibung gekennzeichnet sind. Dies gilt auch, falls eine Palatinate Tours-Reiseleitung an diesen Angeboten teilnimmt. Palatinate Tours haftet auch nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit sonstigen Leistungen, die als Fremdleistung lediglich vermittelt werden. | |
15. Haftungsbeschränkung | |
15.1 Die deliktische und vertragliche Haftung von Palatinate Tours ist auf den
dreifachen Reisepreis jedes Reisenden beschränkt, für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen oder
für die Palatinate Tours allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. | |
16. Ausschluss von Ansprüchen | |
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise kann der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise geltend machen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war. | |
17. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen | |
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages zwischen Palatinate Tours und dem Kunden hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. | |
18. Gerichtsstand | |
Gerichtsstand ist am Sitz von Palatinate Tours in Neustadt an der Weinstraße. | |
Stand: 01.01.2022 |
/ palatinatetours