Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

für Palatinate Tours ®

Alexander Basler - Einzelunternehmung
Bergstr. 14
D-67434 Neustadt Weinstraße

Telefon 06321-9700751
Telefax 03212-9700751

Allgemeines

Die Einzelunternehmung Alexander Basler, Bergstr. 14, 67434 Neustadt an der Weinstraße vertreibt unter dem Markennamen „Palatinate Tours“ Pauschalreisen und Vermittlungen von Reiseleistungen. Die nachfolgenden Reisebedingungen gelten für alle Reiseangebote und Reiseverträge zwischen der obig genannten Einzelunternehmung, im Folgenden nur noch Palatinate Tours genannt, und dem Kunden. Die AGB´s ergänzen die gesetzlichen Vorschriften nach § 651a – m (BGB).

1. Angebot eines Reisevertrages

Palatinate Tours bietet dem Kunden einen ersten Reisevertrag kostenlos an. Der Kunde kann diesen annehmen oder ablehnen und einen neuen Reisevertrag wünschen. Palatinate Tours ist dann berechtigt, dem Kunden einen Unkostenbeitrag in Höhe von 50 € für jeden weiteren, angebotenen Reisevertrag in Rechnung zu stellen. Dieser Unkostenbeitrag wird bei einer späteren Buchung durch den Kunden voll verrechnet.

2. Abschluss des Reisevertrages

Durch die Anmeldung (Buchung) bietet der Kunde Palatinate Tours den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots ist die Beschreibung der Reiseleistungen, sowie diese dem Kunden vorliegen. Die Anmeldung zu einer Reise kann persönlich, telefonisch, schriftlich per Brief, Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail) erfolgen. Sie erfolgt durch den Anmelder, auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, wenn er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt mit Annahmeerklärung durch Palatinate Tours zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss händigt Palatinate Tours dem Kunden eine schriftliche Buchungsbestätigung aus. Weicht der Inhalt der Bestätigung von der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von Palatinate Tours vor, an das sie für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist Palatinate Tours die Annahme schriftlich mit der unterzeichneten Rückantwort oder Anzahlung erklärt.

3. Zahlungsbedingungen

Mit Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 15% des Gesamtreisepreises, mindestens 150,- €, zu bezahlen. Die Anzahlung wird mit separater Rechnungsstellung angefordert sowie auf den Gesamtreisepreis angerechnet. Sie ist innerhalb von 7 Tagen nach Buchungsbestätigung zu leisten, ansonsten kann Palatinate Tours vom Vertrag zurücktreten. Die Restzahlung ist bei Pauschalreisen mit Hotelübernachtung spätestens 8 Wochen vor Reisebeginn, in allen anderen Fällen bis 4 Wochen vor Reisebeginn zu leisten. Bei kurzfristiger Buchung (ab acht Wochen vor Reiseantritt mit Hotelübernachtung, ab vier Wochen vor Reiseantritt ohne Hotelübernachtung) ist mit der Buchungsbestätigung der gesamte Reisepreis sofort fällig. Die Überlassung der Reiseunterlagen erfolgt nach Zahlung der Endrechnung.

4. Umfang der Reiseleistungen

Der Umfang der Reiseleistungen ergibt sich ausschließlich aus der Buchungsbestätigung. Leistungsträger (Hotels, Restaurants, etc.) sind von Palatinate Tours nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu erteilen oder Zusicherungen zu machen, die vom vereinbarten Reisevertrag und dessen Inhalte abweichen. Ebenfalls sind Informationen und Inhalte in Print- und digitalen Medien von Leistungsträgern und Kooperationspartnern von Palatinate Tours für diesen nicht verbindlich oder bindend.

5. Leistungs- und Preisänderungen

Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig, sachlich berechtigt, nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind zulässig, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und die Gesamtheit der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Palatinate Tours ist verpflichtet, den Reisenden über Änderungen oder Abweichungen von Reiseleistungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Im Falle einer nachträglichen Reisepreis- oder wesentlichen Reiseleistungsänderung hat Palatinate Tours den Kunden darüber unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage vor Reiseantritt in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht mehr zulässig. Bei Erhöhung um mehr als 5% des Reisepreises oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung von Palatinate Tours über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung dieser gegenüber geltend zu machen. Der aktuell gültige Mehrwertsteuersatz richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

6. Mindesteilnehmerzahl

Die Mindestteilnehmerzahl für eine von Palatinate Tours angebotenen Pauschalreise ist 10 Personen. Darüber hinaus wird jede Palatinate Tours Pauschalreise mit einer individuellen Mindestteilnehmerzahl angeboten und durchgeführt. Bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl durch Teilstornierungen nach Buchung kann es neben den Stornogebühren (gemäß Ziffer 7) auch zu einer Preis- oder Leistungsanpassung für die verbleibenden Teilnehmer kommen (gemäß Ziffer 5).

7. Rücktritt oder Nichtantritt der Reise durch den Kunden, Ersatzpersonen

7.1 Der Kunde kann vor Reisebeginn jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt in schriftlicher Form zu erklären, maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung.
7.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann Palatinate Tours eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Aufwendungen in Rechnung stellen. Die Höhe dieser Entschädigung bestimmt sich aus dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der von Palatinate Tours ersparten Aufwendungen. Als Mindestentschädigung wird ein Bearbeitungsentgelt von 250,- € oder 5% vom Reisepreis erhoben, je nachdem, was höher ausfällt. Diese Entschädigung wird bei einer neuerlichen Buchung innerhalb der nächsten 2 Kalenderjahre als Gutschrift auf den Gesamtreisepreis angerechnet.

Für Pauschalreisen mit und ohne Hotelaufenthalte werden folgende Stornokosten bei Gesamt- oder Teilstornierung berechnet:

  • bis 8 Wochen vor Anreise: 5% des Reisepreises, mindestens 250,- €
  • bis 7 Wochen vor Anreise: 50% des Reispreises
  • bis 6 Wochen vor Anreise: 60% des Reisepreises
  • bis 4 Wochen vor Anreise: 70% des Reisepreises
  • bis 2 Wochen vor Anreise: 80% des Reisepreises
  • bei Nichtanreise: 100% des Reisepreises

7.3 Dem Reisenden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass Palatinate Tours anlässlich der nicht angetretenen Reisen kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Palatinate Tours behält es sich vor, anstelle der Pauschale eine höhere, konkretere Entschädigung zu fordern, wenn nachzuweisen ist, daß Palatinate Tours wesentlich höhere Aufwendungen entstanden sind.
7.4 Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereichs der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft (Umbuchung) vorgenommen, so kann Palatinate Tours, sofern Ihre Durchführung überhaupt möglich ist, ein Umbuchungsentgelt von 5,- € pro Reisenden erheben.
7.5 Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass an seiner Stelle ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt (§ 651b BGB). Palatinate Tours kann dem Eintritt widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seine Teilnahme gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anordnungen entgegen steht. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der ursprünglich Reisende als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nehmen die Reisenden einzelne Reiseleistungen aus Gründen, die Ihnen zuzurechnen sind, nicht in Anspruch, haben sie keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Palatinate Tours wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen bei den Leistungsträgern bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzlichen oder behördlichen Bestimmungen entgegenstehen.

9. Vermittlungen

Bei einer reinen Vermittlungsleistung durch Palatinate Tours gelten die Geschäftsbedingungen & Stornobedingungen der jeweiligen Leistungspartner, ersatzweise ist die kostenlose Komplettstornierung über Palatinate Tours bis 30 Tage, Teilstornierungen bis 14 Tage vorher möglich.

10. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

10.1 Palatinate Tours kann bis 14 Tage vor Reiseantritt den Reisevertrag kündigen, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist. Palatinate Tours ist verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen der Nichtdurchführbarkeit der Reise darüber in Kenntnis zu setzen, ihm die Rücktrittserklärung zuzuleiten und den vertraglichen Reisepreis zu erstatten.
10.2 Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet der Abmahnungen durch Palatinate Tours nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. Kündigt Palatinate Tours den Vertrag, so wird deren Anspruch auf den Reisepreis beibehalten; Palatinate Tours muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die Palatinate Tours aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

11. Mängelanzeige

Die sich aus § 651 d Abs. 2 (BGB) ergebende Mängelanzeige ist bei Pauschalreisen mit Palatinate Tours wie folgt konkretisiert: Der Kunde ist verpflichtet, bei der Vermeidung und Behebung der Störung mitzuwirken und auftretende Mängel unverzüglich und nachweislich anzuzeigen, wobei er sich dazu zunächst an die Reiseleitung oder an die Leistungsträger zu wenden hat, um Abhilfe zu verlangen. Ist beides nicht möglich, hat sich der Kunde direkt mit Palatinate Tours in Verbindung zu setzen. Entsprechende Kontaktinformationen findet der Reisende oder der Vertragspartner in den Reiseunterlagen. Palatinate Tours kann die Abhilfe verweigern, sofern sie einen unverhältnismäßigen Aufwand darstellt. Palatinate Tours ist es auch gestattet, Ersatz zu erbringen. Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisenden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt. Leistungsträger (Hotels, Restaurants, etc.) sind nicht bevollmächtigt, Mängel oder Ansprüche gegenüber Palatinate Tours dem Reisenden zu bestätigen. Wird die Reise infolge des Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn eine vom Reisenden oder vom Vertragspartner (Kunden) bestimmte angemessene Frist zur Mängelbeseitigung durch Palatinate Tours verstrichen worden ist, ohne dass Abhilfe geleistet worden ist. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von Palatinate Tours verweigert wird.

12. Aufhebung des Vertrags wegen außergewöhnlicher Umstände

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl Palatinate Tours als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann Palatinate Tours für die bereits erbrachten oder die zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Kosten für Rückbeförderungen oder deren Mehrkosten sind vom Kunden zu tragen.

13. Reiserücktrittsversicherung

Palatinate Tours empfiehlt den Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung und eines Reiseschutzes. Ein entsprechender Antrag wird mit den Reiseunterlagen dem Kunden zur Verfügung gestellt. Zusätzlich kann der Kunde über einen Link im Bereich „Service“ und hier „Reiserücktritt“ der Internetseite www.palatinate-tours.de online eine Reiserücktrittsversicherung abschließen.

14. Haftung von Palatinate Tours, Haftungsausschluss

14.1 Palatinate Tours haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:

  • die gewissenhafte Reisevorbereitung
  • die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
  • die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Reiseunterlagen angegebenen Reiseleistungen, sofern Palatinate Tours nicht gemäß Ziffer 5 eine Änderung der Reiseleistungen erklärt hat
  • die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglichen Reiseleistungen

14.2 Palatinate Tours haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- oder Sachschäden in Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung lediglich vermittelt werden (z.B. Konzert-, Sport-, Revue-Veranstaltungen, Führungen oder Ausflüge, Beförderungsleistungen mit öffentlichen oder nichtöffentlichen Verkehrsmitteln von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort und von und zu Leistungsträgern, die im Rahmen der Reise aufgesucht werden) und als solche in der Reiseausschreibung gekennzeichnet sind. Dies gilt auch, falls eine Palatinate Tours-Reiseleitung an diesen Angeboten teilnimmt. Palatinate Tours haftet auch nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit sonstigen Leistungen, die als Fremdleistung lediglich vermittelt werden.

15. Haftungsbeschränkung

15.1 Die deliktische und vertragliche Haftung von Palatinate Tours ist auf den dreifachen Reisepreis jedes Reisenden beschränkt, für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen oder für die Palatinate Tours allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
15.2 Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise.
15.3 Im Interesse des Kunden wird in diesem Zusammenhang der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung dringend empfohlen.
15.4 Ein Schadenersatzanspruch gegen Palatinate Tours ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmen Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

16. Ausschluss von Ansprüchen

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise kann der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise geltend machen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war.

17. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages zwischen Palatinate Tours und dem Kunden hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

18. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist am Sitz von Palatinate Tours in Neustadt an der Weinstraße.

Stand: 01.01.2022